Wahl 2021 – Parteien antworten auf eure Fragen

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Wir haben eure Fragen gesammelt und den Parteien gestellt, und hier sind die Antworten.  Angefragt haben wir bei CDU, SPD, FDP, Grünen, die FDP und der Linken. 

Im Folgenden lest ihr die Stellungnahmen der Parteien ungekürzt (Links zu den Wahlprogrammen der angefragten Parteien findet ihr am Ende des Artikels):

 

  • Was unternehmen Sie gegen demokratiefeindliche Bestrebungen in der Gesellschaft, in den Sicherheitskräften, aber vor allem auch in den eigenen Reihen (z.B Zusammenarbeit mit rechtsextremen Parteien auf kommunaler Ebene)?

CDU:

Dort, wo in unserer Gesellschaft Abschottung und Intoleranz um sich greifen, entsteht der Nährboden für Radikalisierungen. Vorbeugende Maßnahmen müssen daher möglichst früh und im unmittelbaren persönlichen Umfeld ansetzen. CDU und CSU wollen mit gezielter Bildungsarbeit darauf hinwirken, dass jede und jeder problematische Entwicklungen im persönlichen Umfeld frühzeitig erkennen und rechtzeitig reagieren kann. Insbesondere Schulen und Vereine wie auch Soziale Netzwerke spielen dabei eine bedeutende Rolle. Soziale Netzwerke in den Fokus zu nehmen, gehört daher zu den zentralen Aufgaben des Verfassungsschutzes. Jede Form einer Schwächung des Verfassungsschutzes lehnen wir daher ab. CDU und CSU werden Extremismus und Rassismus mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen. Wir wollen gezielt durch intensive Präventionsarbeit in Gefängnissen verhindern, dass sich Menschen dort radikalisieren und für Terrororganisationen gewinnen lassen. Wir setzen uns dafür ein, Spezialeinheiten der Polizei für sogenannte „Cold Cases“ zu schaffen, um ungeklärte schwere Straftaten mit möglicherweise rechtsextremistischem Hintergrund auf neue Ermittlungsansätze zu überprüfen. Außerdem sollen dem Bundestag regelmäßige Extremismus-Berichte vorgelegt werden. Eine Zusammenarbeit mit rechtsextremen Parteien lehnen CDU und CSU auf allen Ebenen entschieden ab.

SPD:

Demokratie ist die Basis einer Gesellschaft, die allen die Chance bietet, in Freiheit und Sicherheit zu leben. Mit einem Demokratiefördergesetz werden wir Vereine, Projekte und Initiativen langfristig fördern und sie besser wappnen gegen die Feinde unserer offenen Gesellschaft. Wir werden das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiter ausbauen und hierüber Präventionsprojekte auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene fördern. Wir stellen uns Hass und Hetze, jedweder Art von Ausgrenzung und Diskriminierung und dem Erstarken rechtsextremer Kräfte mit aller Entschiedenheit entgegen. Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden oder auch bei der Bundeswehr bekämpfen wir konsequent. Der Entstehung von rassistischen Denkmustern im Polizeialltag wirken wir durch die Ermöglichung von mehr Supervision, Fort- und Weiterbildungen sowie guten Arbeitsbedingungen entgegen. Wir unterstützen die Einrichtungen von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Antisemitismus und Rassismus. Eine Zusammenarbeit mit rechtsextremen Parteien gibt es in der SPD nicht – auf keiner Ebene.

Die Grünen:

Die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen – auch innerhalb der Sicherheitsbehörden – muss Priorität für alle Sicherheitsorgane haben. Dazu braucht es ein Bündel aus Prävention, Schutz- und Sanktionsmaßnahmen. Durch eine bundesweit vernetzte Präventionsstrategie wollen wir GRÜNE die Präventionsarbeit massiv ausbauen und dabei auch die antifeministische und nationalistisch-völkische Dimension des Rechtsextremismus in den Blick nehmen. Zivilgesellschaftliche Gruppen leisten eine wichtige Arbeit zur Aufklärung und Zurückdrängung rechtsextremer Strukturen. Sie sollen strukturell und langfristig durch ein Demokratiefördergesetz gefördert werden. Wir werden unabhängige wissenschaftliche Studien zu Rassismus und Rechtsextremismus in den verschiedenen Sicherheitsbehörden initiieren, Hassgewalt erfassen und konsequent verfolgen. Rechtsextreme müssen konsequenter und zügiger als bisher aus Sicherheitsbehörden entfernt werden. Hierfür wollen wir die rechtlichen Voraussetzungen schaffen.

Die Linke:

Die Stärkung von Demokratinnen und Demokraten ist aus Sicht der LINKEN das beste Mittel gegen demokratiefeindliche Bestrebungen in der Gesellschaft. Wir wollen mit einem Demokratiefördergesetz zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Homo- und Transfeindlichkeit, Antiziganismus, religiösen Fundamentalismus, antimuslimischen Rassismus und für mehr Demokratie engagieren, unterstützen. DIE LINKE fordert ein Demokratisierung der Sicherheitsbehörden. Es braucht eine wissenschaftliche Untersuchung extrem rechter Einstellungen und rassistischer Praktiken bei Polizei und Bundeswehr. Gegen Rassismus und Korpsgeist bei der Polizei sind eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle auf Bundesebene, eine Kennzeichnungspflicht, eine Überarbeitung der Ausbildung sowie Rotationsmodelle für geschlossene Einheiten nötig. Für DIE LINKE gilt: Es gibt keinerlei Zusammenarbeit mit Parteien der extremen Rechten. Demokratiefeindschaft hat gesellschaftliche Ursachen die von der Politik in den Blick genommen werden müssen. Spaltung, Ungleichheit und extreme Konkurrenz fördern solche Einstellungen. DIE LINKE will mit gleichen Rechten für alle und massiven Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, die eine Gesellschaft zusammenhält – bezahlbarer Wohnraum, kostenfreier ÖPNV, gute Gesundheitsversorgung, Arbeit und Bildung, dem entgegensteuern.

Die FDP:

Unsere freiheitliche Demokratie ist durch Extremismus, Populismus und Gleichgültigkeit bedroht. Für uns Freie Demokraten ist es daher eine Kernaufgabe, die liberale Demokratie mit Leben zu füllen, sie fortzuentwickeln und zu verteidigen. Wir stehen für Demokratie, Freiheit, Toleranz sowie eine vielfältige und offene Gesellschaft. Menschenrechte, Meinungsfreiheit und der Schutz von Minderheiten sind für uns elementare Bestandteile eines demokratischen Zusammenlebens. Wir treten für eine Gesellschaft ein, in der jeder Mensch, unabhängig von seiner Herkunft, seines Aussehens, seiner Religion oder seiner politischen Ansichten, frei leben kann. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte haben wir die besondere Verantwortung, uns entschieden gegen Kräfte zu stellen, die die Grundsätze unserer Verfassung in Frage stellen oder ablehnen. Wir Freie Demokraten stehen für eine Politik der Mitte. Es ist unsere Grundüberzeugung, dass es eine Brandmauer gegen Rechts geben muss. In diesem Zusammenhang fordern wir, dass der Bund die Präventionsarbeit und funktionierende Aussteigerprogramme zu jeglichem Extremismus auf eine verlässliche finanzielle Grundlage stellt. Daneben wollen wir auch die Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft stärken. Durch ehrenamtlichen Einsatz leisten viele Bürgerinnen und Bürger einen elementaren Beitrag zu einer friedfertigen, lebendigen und wehrhaften Demokratie.

Wir Freie Demokraten erkennen die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus als besondere Herausforderung an. Wir stellen uns Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiv entgegen. Rechtsextreme Vereinigungen müssen konsequent verboten werden. Die Beobachtung rechtsextremer Gefährderinnen und Gefährder muss zügig intensiviert werden.

Wir Freie Demokraten setzen uns für die Schaffung eines Beirats „Innere Führung“ bei der Polizei ein, der Kriterien für Fehlerkultur und Selbstreflexion in der Polizeiarbeit erarbeiten soll. Das Fehlverhalten einzelner Beamtinnen und Beamter einschließlich der Bedingungen, die zu dem Fehlverhalten geführt haben, müssen aufgeklärt werden. Damit wollen wir das Vertrauen in die Polizei stärken. Denn die große Mehrheit der Polizistinnen und Polizisten leistet eine hervorragende Arbeit. Es darf daher keinen Generalverdacht gegenüber unserer Polizei geben. Auch die deutsche Polizeiausbildung ist im internationalen Vergleich besonders gut. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Radikalisierung, Extremismus und Rassismus müssen in der Ausbildung dennoch ebenso wie die Sensibilität für Diskriminierung eine stärkere Rolle spielen.

 

  • Was werden Sie tun, um qualitative Information der Bevölkerung zu verbessern und Medienkompetenz zu stärken, um die Verbreitung von Verschwörungsideologien zu erschweren? Welche Konzepte gibt es zum Umgang mit delegitimierenden und Hass schürenden Äußerungen auf Plattformen?

CDU:

Ziel von CDU und CSU ist es, die Medien- und Nachrichtenkompetenz aller Bürger zu stärken und das Schutzniveau für Jugendliche im Internet anzuheben. Die großen Digitalkonzerne müssen Verantwortung übernehmen und – wo nötig – reguliert werden. Bürgerinnen und Bürger sollen auf die Richtigkeit der Nachrichten vertrauen können. Medienangebote, deren Beitrag ein Wert für die Gemeinschaft ist, sollen einfacher auffindbar sein. Soziale Medien sind wichtige Plattformen für Meinungsaustausch und demokratische Willensbildung. Dabei sind hetzerische Parolen im Netz nicht von der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit geschützt. CDU und CSU werden Hass und Hetze im Netz weiter bekämpfen und die Spirale der Verrohung von politischer Auseinandersetzung durchbrechen. Wir wollen, dass Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden bei besonders schweren Fällen gegebenenfalls auch ohne Anzeige eingeleitet werden können. Für die Betreuung soll es Opferanwälte, für traumatisierte Opfer eine psychosoziale Prozessbegleitung geben. Die Meinungsäußerungsfreiheit muss aktiv mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten und weiteren Rechtsgütern zum Ausgleich gebracht werden. Das virtuelle Hausrecht in den Nutzungsbedingungen der Diensteanbieter darf nicht dazu genutzt werden, die politische Willensbildung als Kern der Demokratie zu beeinflussen. Gerade die Verbreitung von Verschwörungsideologien nehmen wir sehr ernst. Sie vergiften das Zusammenleben in unserem Gemeinwesen und drohen, unserer Gesellschaft das gemeinsame Wertefundament zu entziehen. Wir wollen deshalb eine gesteigerte Sensibilität für Verschwörungsmythen entwickeln und den von ihnen ausgehenden Gefahren mit aller Entschlossenheit entgegentreten.

SPD:

Wir werden unter anderem die Rahmenbedingungen für den Journalismus weiter verbessern, bekennen uns klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser wird insbesondere in Zeiten von Fake-News, Filterblasen und Deep Fakes im Netz dringend gebraucht. Wir fördern die Weiterentwicklung des dualen Mediensystems. Auch die Deutsche Welle wollen wir weiterhin fördern.

Die Bewertungskompetenz der Bürger*innen in Bezug auf Mediennutzung wollen wir stärken, indem wir Medienerziehung und Anleitung zum kritischen Medienkonsum in die Lehrpläne aufnehmen. Hierzu gehört auch die Vermittlung von Kompetenzen zur Recherche und zur Beurteilung von Quellen. Ebenso sind Kompetenzen im Umgang mit persönlichen Daten und die Auseinandersetzung mit Werbe- und Kommunikationsstrategien sowie Geschäftsmodellen von Intermediären wichtig. Entsprechende Angebote brauchen wir auch in der Erwachsenenbildung.

Um effektiver gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen und Betroffene besser zu schützen, haben wir kürzlich bereits das NetzDG weiterentwickelt und hier insbesondere die Meldewege für Betroffene vereinfacht und vereinheitlicht und Forscher*innen Zugang zu Daten der Netzwerke eingeräumt. Darüber hinaus wollen wir:

  • schnelle und zentrale Meldestellen und Hotlines bei den Ländern, verbunden mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Betroffene
  • schnelle und effektive Schwerpunktstaatsanwaltschaften und technisch und personell gut ausgestatte Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, die auch in milieutypischen Gepflogenheiten und Vokabular geschult sind
  • „digitale“ Ausbildung für Polizei und Strafverfolgung und verstärkter Einsatz „klassischer“ Ermittlungsarbeit: verdeckte Ermittler in rechten Gruppen und Netzwerken, auch in geschlossenen Gruppen (z.B. WhatsApp-Gruppen), massiv verstärkte „Polizeistreifen“ im Netz, Beobachtung öffentlich zugänglicher Foren und Plattformen (auch BSI – etwa von bekannten rechten Plattformen oder Doxing-Plattformen)
  • Anpassungen im Melderecht, Möglichkeiten von Adresssperrungen verbessern
  • zivilrechtliche Instrumente schärfen, damit Betroffene sich besser wehren können.

Die Grünen:

Pädagogische Fachkräfte sowie interessierte Erwachsene und Heranwachsende brauchen eine bessere Orientierung und qualitätsgesicherte Angebote. Dafür wollen wir GRÜNE gemeinsam mit den Ländern bestehende Angebote der digitalen und Medienbildung auf einer Plattform prüfen, bündeln und in der Breite bekanntmachen. Zu einer wirksamen Gesamtstrategie gegen die Verrohung des Diskurses und Einschüchterung engagierter Menschen im Netz gehören jedoch auch Verbesserungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die Meldewege für Beschwerden müssen für Nutzer*innen deutlich einfacher werden. Diensteanbieter werden verpflichtet, eine Abgabe für unabhängige Beratungsangebote für Betroffene zahlen. Aufklärungskampagnen, Informations- und Präventionsangebote müssen auch durch die Anbieter gestärkt werden. Per Schnittstelle sollen sie Daten für Forschung zur Verfügung stellen.

Die Linke:

Um eine qualitative Informationsversorgung zu gewährleisten müssen die Rahmenbedingungen für qualitativ guten Journalismus gesetzt werden. DIE LINKE will eine vielfältige Medienlandschaft, zu der neben privaten Anbietern ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk und nicht kommerzielle Medien gehören. Für DIE LINKE ist deutlich verbesserte Medienbildung für alle Altersgruppen wesentlich zur Bekämpfung von Desinformation und Hass – im Netz wie analog. Die Rolle der Landesmedienanstalten wollen wir stärken und Medienkompetenz in der vorschulischen Bildung, in Schule und Unterricht, in der Arbeitswelt, in zivilgesellschaftlichen Projekten und bis ins hohe Alter verankern. Aus Bekämpfung von Desinformation darf keine Zensur werden: Deswegen fordert DIE LINKE, dass die Entscheidung über Online-Inhalte nicht von privaten Unternehmen getroffen werden darf, sondern von öffentlichen Stellen übernommen werden muss. Es darf kein Plattform-Parallelrecht ohne öffentliche Kontrolle geben. Hass im Netz muss viel konsequenter verfolgt werden: DIE LINKE fordert verpflichtende Weiterbildungen sowie adäquate IT-Ausstattung für Polizei und Justiz und angemessene Ressourcen für Beratungsstellen zur Unterstützung der Betroffenen bundesweit. Die Plattformen müssen transparent agieren, Ansprechpartner*innen im Land und einfach erreichbar Melde- und Widerspruchsmöglichkeiten anbieten. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, daher dürfen Eingriffe auch in Social Media nur rechtsstaatlich fundiert und mit großer Vorsicht geschehen. Automatisierte Übertragung von Nutzer*innen-Daten an Sicherheitsbehörden lehnen wir ab.

Die FDP:

Wir Freie Demokraten wollen die liberalen Demokratien Europas dazu befähigen, Desinformation, Fake-News-Kampagnen, Propaganda sowie Manipulationen aus dem In- und Ausland besser abwehren zu können. Die Anstrengungen müssen gebündelt und unter Einbeziehung neuester Forschungsergebnisse verstärkt werden. Zudem brauchen wir lebenslange Lernkonzepte zur Vermittlung von Digital- und Medienkompetenz, sodass sich Personen jeglichen Alters sicher im Internet bewegen und Inhalte dem Zusammenhang entsprechend verstehen und bewerten können. Ferner muss der deutsche Auslandsrundfunk in Gestalt der Deutschen Welle gestärkt werden. Berichterstattung und Informationsangebote müssen ausgebaut werden. Dazu gehören auch die stärkere Digitalisierung und Regionalisierung der Angebote sowie der Aufbau weiterer fremdsprachlicher Programme.

Des Weiteren fordern wir, der Bekämpfung von Gewalt im Internet Priorität einzuräumen. Ergänzend zu spezialisierten Kräften in Polizei und Justiz sowie Schwerpunktstaatsanwaltschaften sollen in allen Bundesländern elektronische Verfahren zur Stellung von Strafanzeigen, die auch anonyme Anzeigen sowie Anzeigen von Nichtregierungsorganisationen zulassen, eingeführt werden und über Zentralstellen laufen. Um Straftaten insbesondere gegenüber Frauen besser zu bekämpfen, müssen geschlechterspezifische digitale Straftaten in Kriminalitätsstatistiken aufgenommen werden. So können konkrete Handlungsbedarfe abgeleitet und umgesetzt werden. Wir wollen die Opfer von Gewalt im Internet und von Hasskriminalität in die Lage versetzen, sich zu wehren, indem sie einen Auskunftsanspruch gegen Plattformen und Internetprovider erhalten. Mit Medienbildung bei Kindern und Jugendlichen sowie Weiterbildungen und Schulungen für Polizei und Justiz möchten wir Betroffene besser

 

  • Sollen weiterhin Heilpraktiker, homöopathische „Medikamente“ und andere erwiesen unwirksame esoterische Dinge von der Allgemeinheit (KK) bezahlt werden dürfen, nachweislich wirksame und sinnvolle wie Brillen, Zahnersatz, Kuren aber nicht?

CDU:

Für CDU und CSU ist die evidenzbasierte Medizin und die Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen das Maß der Dinge. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass einige Patientinnen und Patienten der Komplementärmedizin eine große Bedeutung zumessen. Homöopathie gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir wollen aber sicherstellen, dass Krankenkassen besondere Therapierichtungen und Therapieformen in Form von Satzungsleistungen übernehmen können. Wir werden uns daher auch weiterhin für Bonus-Modelle, Wahl- und Selbstbehalttarife einsetzen. Diese geben den Versicherten die Möglichkeit, über den bisherigen Versorgungsumfang hinaus Leistungen, zum Beispiel Naturheilverfahren, hinzuzuwählen.

SPD:

Für eine Vielzahl von komplementärmedizinischen Heilmethoden fehlen insbesondere im direkten Vergleich zu schulmedizinischen Behandlungsmethoden bisher empirisch fundierte Erkenntnisse sowohl über den wissenschaftlich gesicherten Nutzen als auch über die möglichen Risiken. Die SPD erkennt aber an, dass naturheilkundliche Behandlungen für viele Menschen in Deutschland wichtig und gewünscht sind. Wir begrüßen daher alle Maßnahmen, die zu einer stärkeren Evidenzbasierung und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung von alternativen Behandlungsmethoden führen. Dazu gehören auch verlässliche und seriöse Informationen über Gesundheitsthemen, wie sie auf gesundheitsinformation.de (IQWiG) oder gesund.bund.de (BMG) zu finden sind.

Auf Grund der vielfach fehlenden Wirksamkeitsnachweise für homöopathische Arzneimittel wird es in der SPD teilweise kritisch gesehen, dass Krankenkassen und damit die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler diese Mittel auf freiwilliger Basis als Satzungsleistungen finanzieren und Kassen das vor allem als Marketinginstrument nutzen. Konkret ist dazu derzeit aber keine gesetzliche Änderung geplant.

Die Grünen:

Gesetzliche Krankenkassen sollen homöopathische Gesundheitsleistungen über in den Satzungen der einzelnen Krankenkassen festgelegte Tarife erstatten können. Diese Tarife müssen sich selbst finanzieren –die Kosten der homöopathischen Gesundheitsleistungen sollen also nicht auf alle Beitragszahler*innen umgelegt werden.

Die Linke:

Nein. DIE LINKE fordert unabhängig von der Finanzierung von Homöopathika die Erstattung von Zahnersatz, Kuren, Sehhilfen, Fahrgeld, nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln (Positivliste), wenn sie medizinisch angezeigt sind. Eine solidarische Finanzierung von Methoden ohne anerkannten Wirksamkeitsnachweis sehen wir kritisch. Das gilt auch für die Erstattung von Homöopathiebehandlungen über Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Stattdessen können sich Versicherte wenn gewünscht über Zusatzversicherungen Heilpraktiker*innenleistungen, homöopathischen Mitteln etc. sichern.

Die FDP:

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass auch weiterhin die Freien Berufe im Gesundheitswesen gestärkt werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer sowie Hebammen und Geburtshelfer müssen in medizinischen Fragen autonom und frei von Weisungen Dritter entscheiden können. Denn die Therapiefreiheit der Behandlung ohne Budgetierungszwang kommt den Patientinnen und Patienten zugute. Freiheit und Verantwortung sind die Basis der Vertrauensbeziehung zwischen Ärztin und Patient.

 

  • Haben Sie vor, das Arzneimittelgesetz zu ändern, nach dem homöopathische Arzneimittel nicht wie andere Arzneimittel ihre Wirksamkeit nachweisen müssen?

CDU:

CDU und CSU setzen sich für die freie Arztwahl und für die Therapiefreiheit der Ärzte ein. Dazu gehört auch die Verfügbarkeit der Arzneimittel der „besonderen Therapierichtung“ im Rahmen notwendiger Gesetze und Vorschriften. Änderungen am Arzneimittelgesetz mit Blick auf homöopathische Arzneimittel planen wir nicht.

SPD:

Auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes muss unterschieden werden: Für homöopathische Arzneimittel, die für ein konkretes Anwendungsgebiet in Verkehr gebracht werden sollen, muss der Wirksamkeitsnachweis durch entsprechende Ergebnisse klinischer Prüfungen oder Erprobungen durchaus erbracht werden. Sie bedürfen wie alle anderen Arzneimittel auch der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArm) als zuständige Bundesoberbehörde.

Bestimmte homöopathische Arzneimittel, die ohne Angabe eines Anwendungsgebietes oder einer medizinischen Indikation in den Verkehr gebracht werden sollen, können beim BfArm eine Registrierung für den Marktzugang beantragen. Das ist aber an weitere Voraussetzungen geknüpft. So dürfen sie ausschließlich oral (also nicht über das Blut oder Gewebe) oder äußerlich angewendet werden und der homöopathische Ausgangsstoff muss mindestens um den Faktor 1:10.000 verdünnt sein. Auch in diesem Fall findet durch das BfArm eine Prüfung der Qualität und Unbedenklichkeit sowie eine fortlaufende und systematische Überwachung der statt. Die SPD plant hier keine Änderungen.

Die Grünen:

Konkrete Pläne in diese Richtung haben wir GRÜNE aktuell nicht. Unser Grundsatz ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen alle Leistungen, die medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist, übernehmen müssen. Die Deklaration der Inhaltsstoffe homöopathischer Mittel und ihrer Konzentration wollen wir so überarbeiten, dass die Wirkstoffkonzentration deutlich wird. Die Privilegierung der besonderen Therapierichtungen in den entsprechenden Gesetzestexten und den Arzneimittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses durch den so genannten Binnenkonsens wollen wir verändern.

Die Linke:

Ja. Für DIE LINKE dürfen alle Medikamente nur durch wissenschaftliche Studien, die die Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit nachweisen, ihre Zulassung erhalten. Sonderwege ohne wissenschaftliche Grundlagen wollen wir beseitigen und in diesem Sinne auch das Arzneimittelgesetz und weitere Rechtsvorschriften ändern. Wir wollen eine klare Deklaration der Inhaltsstoffe homöopathischer Mittel und ihrer Konzentration mindestens in deutscher Sprache sowie einen verpflichtenden Hinweis auf nicht nachweisbare Wirkungen über den Placeboeffekt hinaus. Wir sehen zudem die Aufhebung der Apothekenpflicht für Arzneimittel der sogenannten besonderen Therapierichtungen kritisch. Die Apotheke ist der Ort, in dem die Menschen sich über nachgewiesene Wirkungen, aber auch Risiken von Therapien ohne Nachweis einer Wirksamkeit erkundigen können. Selbstverständlich steht es den Menschen in der Selbstmedikation frei, sich dennoch auch gegen eine anerkannte Behandlungsmethode zu entscheiden.

Die FDP:

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass auch weiterhin die Freien Berufe im Gesundheitswesen gestärkt werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer sowie Hebammen und Geburtshelfer müssen in medizinischen Fragen autonom und frei von Weisungen Dritter entscheiden können. Denn die Therapiefreiheit der Behandlung ohne Budgetierungszwang kommt den Patientinnen und Patienten zugute. Freiheit und Verantwortung sind die Basis der Vertrauensbeziehung zwischen Ärztin und Patient.

 

  • Ist eine Impfpflicht zum Schutz vulnerabler Gruppen geplant?

CDU:

CDU und CSU lehnen eine Impfpflicht gegen das Coronavirus ab. Vielmehr geht es darum, die Bereitschaft bei den Menschen in unserem Land durch Aufklärung – ggf. auch durch Anreize – zu wecken. Impfen ist der beste Weg, damit in Deutschland weitgehend auf einschränkende Maßnahmen verzichtet werden kann.

SPD:

Eine COVID-19-Impflicht wird von der SPD nicht geplant. Wir setzen auf Überzeugung durch Information und Aufklärung sowie auf Freiwilligkeit und Solidarität.

Die Grünen:

Nein, eine generelle Impfpflicht bezogen auf das SARS-CoV2-Virus halten wir GRÜNE zum jetzigen Zeitpunkt für nicht zielführend bzw. mit Blick auf das Ziel einer möglichst hohen Impfquote eher für kontraproduktiv. Diese Position muss, abhängig von der Gefährdungslage durch die Verbreitung möglicherweise deutlich gefährlicherer Virusmutationen, immer wieder überprüft werden. Besondere Regelungen für Berufsgruppen, die direkten Kontakt zu besonders vulnerablen Menschen haben, halten wir aber bereits aktuell für bedenkenswert. Allerdings sind die Impfquoten bei vielen Gesundheitsberufen überwiegend sehr gut.

Die Linke:

Nein. DIE LINKE hält eine Impfpflicht gegen Covid19 nicht für zielführend. Stattdessen müssen wir zielgruppenspezifische Aufklärung und zielgerichtete Impfangebote viel stärker fördern. Wir befürworten einen einfachen Impfzugang ohne Terminvergabe durch mobile Impfteams, Impfbusse und dezentrale Impfmöglichkeiten für alle Menschen. Auch einen Impfzwang durch die Hintertür über kostenpflichtige Tests lehnen wir ab, da das Risiko durch nicht Testen größer wird. Auch geimpfte oder genesene Besucher, Beschäftigte, Therapeuten und andere müssen weiterhin vor Ort getestet werden, um innerhalb stationärer Einrichtungen und in der ambulanten Versorgung größtmöglichen Schutz mit größtmöglicher Freiheit zu verbinden. Zudem können sich manche aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen. Vulnerable Gruppen wollen wir weiterhin kostenfrei schützen.

Die FDP:

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass auch weiterhin die Freien Berufe im Gesundheitswesen gestärkt werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer sowie Hebammen und Geburtshelfer müssen in medizinischen Fragen autonom und frei von Weisungen Dritter entscheiden können. Denn die Therapiefreiheit der Behandlung ohne Budgetierungszwang kommt den Patientinnen und Patienten zugute. Freiheit und Verantwortung sind die Basis der Vertrauensbeziehung zwischen Ärztin und Patient.

 

  • Planen Sie ein Verbot von Konversionstherapien gegen Homosexualität?

CDU:

CDU und CSU lehnen jede Form der sexuellen Diskriminierung ab. Sogenannte Konversionstherapien, die darauf ausgerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder selbstempfundene sexuelle Identität zu verändern oder zu unterdrücken, verursachen oftmals schweres seelisches und körperliches Leid. Bereits der Begriff „Therapie“ ist irreführend, da Homosexualität keine Krankheit ist. Der Deutsche Bundestag hat daher im Mai 2020 auf Initiative der unionsgeführten Bundesregierung beschlossen, dass Konversionstherapien sowie das Werben dafür verboten werden.

SPD:

Der Gesetzgeber hat bereits im Mai 2020 ein Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen beschlossen. Das Gesetz verbietet Konversionsbehandlungen an Minderjährigen generell. Bei Erwachsenen sind solche Behandlungen verboten, wenn die Betroffenen über den therapeutischen Nutzen der Behandlung getäuscht oder nicht hinreichend über Risiken und die nicht bewiesene Wirksamkeit aufgeklärt worden sind. Die Durchführung einer Konversionstherapie bei einem Erwachsenen darf nicht durch Drohung erzwungen werden. Auch ein Volljähriger kann nicht wirksam in eine wie auch immer geartete psychische oder physische Behandlungsmaßnahme einwilligen, wenn er dazu in irgendeiner Weise genötigt worden ist. Auch jedes Werben, Anbieten und Vermitteln von Konversionstherapien ist untersagt und strafrechtlich sanktioniert.

Die Grünen:

2020 hat der Bundestag ein Teilverbot von sog. Konversionsbehandlungen beschlossen. Allerdings ist das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz eine große Enttäuschung, die nachgebessert werden muss. Zum einen werden nur Minderjährige vor dieser lebensgefährlichen Scharlatanerie geschützt. Mindestens bei jungen Menschen in der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren muss es aber einen vergleichbaren Schutz geben. Auch hier ist dringender Bedarf. Das zeigen gerade die Coming-Out-Verläufe und familiäre Abhängigkeiten von jungen Erwachsenen. Zweitens ist die Ausnahmeregelung in Bezug auf Eltern brandgefährlich. Sie ermöglicht Eltern und Erziehungsberechtigten weiterhin und ohne Folgen, diese Pseudotherapien durchzuführen. Denn dies kann bedeuten, dass Jugendliche weiter unter enormen Druck geraten. Deshalb werden wir GRÜNE das Gesetz novellieren, sodass es Jugendliche auch vor dem Druck aus ihrem Umfeld schützt – und zwar ausnahmslos.

Die Linke:

Ja. Konversionsbehandlungen müssen komplett verboten werden, auch an Erwachsenen. Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte müssen zukünftig rechtlich belangt werden können, wenn sie dennoch Konversionsbehandlungen hinnehmen oder veranlassen. Die Bundesregierung hat in der aktuellen Legislatur einen ersten Schritt gemacht, queere Menschen von Konversionsbehandlungen zu schützen, was sowohl die sexuelle Orientierung, als auch die Geschlechtsidentität betrifft. Das Gesetz ist immerhin ein Anfang, aber noch unzureichend und lückenhaft – auch weil die Bundesregierung die Stellungnahmen der Sachverständigen zu wenig beherzigt hat. Wir fordern weiterhin, dass der Schutz nicht auf Minderjährige beschränkt wird und Möglichkeiten zur Umgehung der Strafbarkeit gestoppt werden, wie zum Beispiel die Anleitung von Eltern zur Durchführung der Behandlung über “seelsorgerische” Beratung und Broschüren.

Die FDP:

Wir Freie Demokraten fordern die Erweiterung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität und ein vollständiges Verbot sogenannter „Konversionstherapien“. Wir setzen uns für einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit ein. Dieser soll Diskriminierungen, Beleidigungen und Gewalt wirksam entgegentreten. Bundes- und Länderpolizeien sollen LSBTI-feindliche Straftaten bundesweit einheitlich erfassen, sie in ihrer Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigen, die Ermittlungsdienste entsprechend schulen und LSBTI-Ansprechpersonen benennen. Homo- und transfeindliche Gewalt muss im Strafgesetzbuch genauso behandelt werden wie rassistische Gewalt. Beratungs- und Selbsthilfeangebote sowie die schulische und öffentliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wollen wir stärken. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die vor zehn Jahren von den Freien Demokraten initiiert wurde, soll dauerhaft im Bundeshaushalt abgesichert werden.

 

  • Welche kurzfristigen Mittel werden eingesetzt, um die Klimaziele zu erreichen?

CDU:

CDU und CSU setzen verbindlich die Treibhausgasneutralität Deutschlands bis 2045 um. So schaffen wir unseren deutschen Beitrag, um international den 1,5 Grad-Pfad zu beschreiten. Dabei setzen wir auf neue Technologien und Innovationen. Zusätzlich streben wir zum Erreichen der Pariser Klimaziele internationale Klimakooperationen an, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur zu begrenzen. Wir setzen auf effiziente marktwirtschaftliche Instrumente als Leitinstrumente innerhalb eines Instrumentenmixes. Eine besondere Rolle spielt dabei der Emissionshandel. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel werden wir in vollem Umfang an die Bürgerinnen und Bürger und an die Betriebe durch Stromverbilligung zurückgeben. Als erstes schaffen wir die EEG-Umlage ab.

Klimaneutralität soll ein Wettbewerbsvorteil unserer Wirtschaft werden. Investitionen in Klimatechnologien und Energieeffizienz zur CO2-Reduktion sollen künftig steuerlich besser abgesetzt werden können. Im Rahmen einer Klimaeffizienzreform wollen wir auf das Klimapaket aufbauen und energiebezogene Steuern, Umlagen und Entgelte stärker auf CO2-Ausstoß ausrichten.

SPD:

Wir haben in den letzten Jahren große Summen für den Klimaschutz bereitgestellt: Das Klimaschutzprogramm 2030 (54 Mrd. Euro) wird neben dem Corona-Konjunkturprogramm (40 Mrd. Euro) durch das im Juni 2021 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 ergänzt. Dieses enthält zusätzlich kurzfristig wirksame Maßnahmen und Fördermittel in Höhe von 8 Milliarden Euro zur Erreichung der angehobenen Klimaschutzziele für 2030.

Mit dem Programm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ stehen sozialen Einrichtungen bis 2023 150 Millionen Euro zur Verfügung, um sich gegen die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen oder Hochwasser zu wappnen. Das Klimaschutzgesetz sieht für die Bereiche, die ihre Klimaziele nicht erreichen, ein Sofortprogramm zum Nachsteuern vor. Hier sind z.Zt. BMWi und BMI in der Bringschuld, unmittelbar ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Gebäudesektors für die folgenden Jahre sicherstellt.

Die Grünen:

Wir GRÜNE werden ein Klimaschutz-Sofortprogramm auf den Weg bringen, das in allen Sektoren wirksame Maßnahmen ergreift. Vor allem werden wir bestehende Ausbauhindernisse bei den Erneuerbaren beseitigen. Wir wollen 100 Prozent erneuerbare Energien bis 2035 erreichen und den Kohleausstieg auf 2030 vorziehen. Weiterhin wollen wir den CO2- Preis anheben und ein Energiegeld einführen, mit mit dem die Einnahmen sozial gerecht pro Kopf zurückerstattet werden. Wir wollen die Verkehrswende einleiten, ein effektives Programm zur Gebäudesanierung auflegen und die Massentierhaltung reduzieren. Dafür werden wir auch das Klimaschutzgesetz überarbeiten und das Klimaziel für 2030 auf minus 70 Prozent anheben. Auf EU–Ebene setzen wir uns für ein ambitioniertes „Fit for 55“ Paket ein, mit dem EU auf dem Pariser Klimapfad kommen kann und international wollen wir Klimapartnerschaften auf Augenhöhe mit anderen Ländern eingehen, um das Pariser Klimaziel zu erreichen und auf den 1,5 Grad Pfad zu gelangen.

Die Linke:

Wir müssen umweltschädliche Subventionen wie das Dienstwagenprivileg und die Steuerbefreiung für Kerosin streichen. Bahnen und Busse müssen wir flächendeckend ausbauen und die Preise deutlich senken, damit niemand auf das Auto angewiesen ist. Innerhalb von 5 Jahren kann der öffentliche Personennahverkehr in ganz Deutschland kostenfrei sein und so eine wirkliche Klimawende im Verkehr ermöglichen. Wir wollen pro Jahr 150 Milliarden Euro investieren in flächendeckenden Bahnanschluss, den Ausbau erneuerbarer Energien, energetische Gebäudesanierung und ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft am regionalen Bedarf. Öffentliche Gelder für Unternehmen müssen an Umweltschutz, Beschäftigungssicherung und Mitsprache gebunden werden. Betriebs- und Personalräte müssen ein echtes Mitbestimmungsrecht auch bei Investitionen, Betriebsänderungen und beim Umweltschutz erhalten. Der Ausstieg aus der Kohle muss bis spätestens 2030 erfolgen.

Die FDP:

Wir Freie Demokraten wollen den EU-Emissionshandel (EU-ETS) schnellstmöglich auf alle Sektoren und geographisch ausweiten. Die Politik gibt vor, wieviel CO2 im Jahr ausgestoßen werden darf. Für den Ausstoß müssen Zertifikate erworben werden, die von Jahr zu Jahr weniger und damit teurer werden. Wer hingegen besonders viel CO2 spart, muss weniger Zertifikate kaufen und spart Geld und wer CO2 speichert, muss dafür Geld erhalten. So schaffen wir Anreize für Investitionen in klimafreundliche Technologien. Wir bekennen uns ausdrücklich zu dem Ziel aus dem Pariser Abkommen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Deutschland und Europa haben sich zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 verpflichtet. Dieses Ziel können wir durch ein striktes und jährlich sinkendes CO2-Limit in einem umfassenden Emissionshandelssystem zuverlässig erreichen. Es sollte jedoch regelmäßig auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Sachstandsberichten des Weltklimarates (Intergovernmental Panel on Climate Change) evaluiert werden. So können wir Klimaschutz marktwirtschaftlich und wissenschaftlich sicher erreichen. Der Weg kann und muss in Deutschland und Europa starten, er ist aber erst beendet, wenn alle Emissionen weltweit einen einheitlichen marktwirtschaftlichen CO2-Preis haben.

 

Zu den Wahlprogrammen der Parteien:

CDU/CSU: https://www.ein-guter-plan-fuer-deutschland.de/

SPD: https://www.spd.de/zukunftsprogramm/

Die Grünen: https://www.gruene.de/artikel/wahlprogramm-zur-bundestagswahl-2021

Die Linke: https://www.die-linke.de/wahlen/wahlprogramm-2021/

Die FDP: https://www.fdp.de/sites/default/files/2021-06/FDP_Programm_Bundestagswahl2021_1.pdf

 

Anhaltspunkte für eure Wahlentscheidung können euch auch wichtige Tools wie der VoteSwiper oder der Wahl-O-Mat geben. Natürlich müsst ihr nicht die Partei wählen, die euch die Tools anzeigen. Sie sind lediglich eine kleine Hilfestellung.

Das Wichtigste allerdings ist: geht wählen!